Gemeinschaftsstand ISM Ingredients 2027

31. Januar 2027 - 3. Februar 2027
Teilnehmerin/Teilnehmer:
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Ansprechpartner/in für die Messevorbereitung*:
Mobil-Nr. Ansprechpartner/in*:
E-Mailadresse Ansprechpartner/in*:
Internetadresse*:
Interne Bestellnummer/Buchungsreferenz:
Rechnungsadresse*:
Emailadresse für eRechnung*:
 
Anmeldung*:

Verbandsmitgliedschaft*:
Wir versichern Mitglied in einem der beiden Verbände zu sein.
Gewünschte Größe zum Preis von 990,-€/m2 zzgl. 19% USt. inkl. Kosten für anteilige Gemeinschaftsflächen:





Andere Größe:
 
Hinweis*:

Anmerkungen:
 
Verfahrensordnung*:
Bei Messebeteiligungen von German Sweets e.V., die gemeinsam mit der GEFA Exportservice GmbH durchgeführt werden, sind ausschließlich Mitgliedsunternehmen der GEFA-Branchenorganisationen als Aussteller zugelassen. Grundsätzlich dürfen nur deutsche Süßwarenprodukte (Bonbons und Zuckerwaren, Kakao und Schokoladewaren, Feine Backwaren, Knabberartikel, Rohmassen, Speiseeis, Süße Zutaten, Cerealien-Produkte, Functional Snacks sowie süßwarenverwandte Erzeugnisse) sowie darüber hinaus Food Ingredients von Mitgliedsunternehmen der GEFA-Branchenorganisationen ausgestellt werden. Eine Ausnahme bilden die Mitgliedsunternehmen der WTSH im Rahmen der Partnerschaft zur FIE. Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung für eine gemeinsame Messebeteiligung wird dem Aussteller seitens German Sweets e.V. eine Bestätigung zugesandt. Zu gegebener Zeit wird eine Akontorechnung über die anteilig zu erwartenden Messekosten erstellt, die binnen vierzehn Tagen zu bezahlen ist. Die detaillierte Abrechnung nach Aufwand erfolgt nach Eingang aller Rechnungen. Nach Bestätigung der Teilnahme durch German Sweets e.V. ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller nicht mehr möglich. Verzichtet der Aussteller dennoch darauf, die ihm zugeteilte Standfläche zu belegen, so ist grundsätzlich der vollständige Beteiligungsbetrag zu entrichten, sofern die Fläche von German Sweets e.V. nicht anderweitig vermietet werden kann. Rücktritt und Verzicht werden erst mit Eingang der schriftlichen Erklärung bei German Sweets e.V. wirksam. Eine anderweitige Nutzung von nicht belegten Flächen durch German Sweets e.V. entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Geringfügige Abweichungen von der bestellten Standfläche, die aus Gründen der Standplanung unvermeidbar sind, sind von den Ausstellern zu akzeptieren. Zusätzliche Kosten, wie Versandkosten der jeweiligen Messemuster, werden den Unternehmen direkt von den jeweiligen Dienstleistern in Rechnung gestellt. Allgemeine Messevor- und -nachbereitungskosten werden pauschalisiert und anteilig in Rechnung gestellt. Den Messezweck sicherstellende sowie nicht vorhersehbare Kosten können zusätzlich abgerechnet werden. Jeder Aussteller ist gehalten, beim Aufbau seinen Verpackungsmüll in den von German Sweets bereitgestellten Müllcontainern zu entsorgen. Für am Stand zurückgelassenen Verpackungsmüll wird eine Müllgebühr von 50,00 €/Aussteller berechnet. Im Falle einer terminlichen Verschiebung, Verkürzung oder Absage durch den Messeveranstalter oder durch German Sweets e.V. als Ausrichter des Firmengemeinschaftsstandes aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Epidemien, Pandemien, Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes…), besteht gegenüber German Sweets e.V. kein Anspruch auf Ersatz für daraus entstandene Kosten, Nachteile oder Schäden oder auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren. Im Falle einer solchen terminlichen Verschiebung, Verkürzung oder Absage werden nur die bis zum Zeitpunkt entstandenen Kosten berechnet. Der Gerichtsstand ist Bonn. Bonn, 11. November 2025

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